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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 5 Ko 674/24

Gesetze: GKG § 52 Abs. 4 Nr. 1, AO § 37 Abs. 2, AO § 240 Abs. 1 S. 1, AO § 240 Abs. 1 S. 2, EStG § 31 S. 3

Kein Ansatz des Mindeststreitwerts für Säumniszuschläge für eine Kindergeldrückforderung

Leitsatz

Ein Verfahren wegen der Säumniszuschläge, die infolge einer verspäteten Kindergeldrückzahlung entstanden sind, ist als nicht dem Mindeststreitwert unterliegendes „Verfahren in Kindergeldangelegenheiten” im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG anzusehen (ebenso zu Hinterziehungszinsen: , EFG 2016 S. 682), und zwar unabhängig davon, ob die Anforderung oder Abrechnung der Säumniszuschläge im Streit steht oder deren Erlass begehrt wird.

Fundstelle(n):
SAAAJ-89967

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