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BFH Urteil v. - II B 108/86 BStBl 1987 II S. 267

Gesetze: AO (1977) § 174 Abs. 4, 5

Leitsatz

1. Im finanzgerichtlichen Verfahren ist eine Beschwerde gegen die vom FG ausgesprochene Beiladung zulässig.

2. Für eine Beiladung gemäß § 174 Abs. 5 S. 2 AO (1977) reicht es aus, daß sich bei einem Erfolg der Klage eine Folgeänderung i. S. des § 174 Abs. 4, 5 AO (1977) ergeben kann. Es ist nicht zu prüfen, ob eine etwaige Folgeänderung Bestand haben wird (Anschluß an BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633).

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 267
BFHE S. 444 Nr. 148,
BAAAA-98045

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