Der EuGH wird um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:
Scheidet eine Verzinsung nach unionsrechtlichen Grundsätzen auf Grund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen
Union aus, wenn eine Behörde die Gewährung einer nach einzelstaatlichem Recht vorgesehenen Steuerbegünstigung mit der Begründung
abgelehnt hat, dass das betreffende Energieerzeugnis nicht zu dem begünstigten Zweck und damit nicht zu einem doppelten Verwendungszweck
im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 Buchstabe b zweiter Anstrich der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom zur
Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom
(ABl. EU L 283/51) verwendet worden sei?
Fundstelle(n): LAAAJ-89952
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