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Online-Nachricht - Donnerstag, 17.04.2025

Umsatzsteuer | Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz (BMF)

Das BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz Stellung genommen ().

Hintergrund: Mit hat der BFH als Folgeentscheidung zum , entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG der Steuersatzermäßigung unterliegen, wenn sie bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 122 MwStSystRL Brennholz im Sinne der Warenbeschreibung der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG sind.

Mit (BStBl I S. 733) wurde klargestellt, dass die o.g. EuGH- und BFH-Rechtsprechung ausschließlich auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln anzuwende...

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