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Umsatzsteuer | Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung des
ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
Stellung genommen (). Dieses Schreiben wurde am
zurückgezogen (s. hierzu unsere
Online-Nachricht v.
10.6.2025). Es gilt nunmehr das Schreiben v.
- III C
2 - S 7221/00019/005/056 (s. hierzu unsere
Online-Nachricht v.
17.7.2025).
Hintergrund: Mit hat der BFH als Folgeentscheidung zum , entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG der Steuersatzermäßigung unterliegen, wenn sie bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 122 MwStSystRL Brennholz ...