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Online-Nachricht - Donnerstag, 17.04.2025

Umsatzsteuer | Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz (BMF)

Das BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz Stellung genommen (). Dieses Schreiben wurde am zurückgezogen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 10.6.2025). Es gilt nunmehr das Schreiben v. - III C 2 - S 7221/00019/005/056 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.7.2025).

Hintergrund: Mit hat der BFH als Folgeentscheidung zum , entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG der Steuersatzermäßigung unterliegen, wenn sie bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 122 MwStSystRL Brennholz ...

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