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Online-Nachricht - Donnerstag, 17.04.2025

DBA | Anwendung des für Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – Änderung der Verwaltungsauffassung (BMF)

Das BMF hat zu der steuerlichen Behandlung von Schiffen auf hoher See im Rahmen der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Stellung genommen ().

Hintergrund: Mit hat der BFH entschieden, dass Schiffe auf hoher See als schwimmende Gebietsteile des Staates anzusehen sind, dessen Flagge sie führen.

Das BMF führt hierzu u.a. weiter aus:

  • Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das Urteil des BFH v. - BStBl 1978 II S. 50 über den entschiedenen Einzelfall hinaus insoweit nicht mehr anzuwenden, als dass für die Zwecke der Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) Schiffe auf hoher See als schwimmende Gebietste...