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DBA | Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (BFH)
Die ausländische Betriebsstätte
einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht
Arbeitgeber im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA)-Niederlande,
DBA-Japan,
DBA-Großbritannien,
DBA-Spanien,
DBA-Australien,
DBA-Irland,
DBA-Belgien,
DBA-Schweiz,
DBA-Italien,
DBA-Dänemark,
DBA-Kanada,
DBA-Singapur,
DBA-Norwegen,
DBA-Griechenland und
DBA-Frankreich sein
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die in Deutschland ansässige Klägerin wird in der Rechtsform einer AG betrieben und ist über Zweigniederlassungen weltweit tätig. Die in den Auslandsniederlassungen tätigen Arbeitnehmer hatten ihren Wohnsitz jeweils im Beschäftigungsstaat. In unregelmäßigen zeitlichen Abständen kamen sie für kurzfristige Dienstreisen z.B. zu Schulungen oder Projektarbeiten zum Stammhaus nach Deuts...