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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen (BFH)
§ 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1
UStG ist auch auf Heilbehandlungen im Bereich der
Humanmedizin anzuwenden, die ein Arzt in einem Krankenhaus durchführt
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG sind steuerfrei "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt (...) durchgeführt werden". Unionsrechtlich beruht diese Vorschrift auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Danach sind "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden", steuerfrei.
§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG regelt die Steuerbefreiung von Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen (…), die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden.
Sachverhalt: Die ...