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Familienstiftungen in der Nachfolgeplanung
Grundsätze in den deutschsprachigen Staaten und zwingende Vorüberlegungen
Familienstiftungen erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit. Dabei geraten neben inländischen auch ausländische Stiftungsstrukturen in den Fokus der steuerlichen Beratung. Stiftungen bieten neben einer klassischen Asset Protection den zusätzlichen Vorteil der Verhinderung einer Atomisierung des Vermögens über die Generationennachfolge hinweg. Zugleich kann der Stifter seinen Willen auf ewig perpetuieren und den nachfolgenden Generationen als Leitbild der Vermögensbewirtschaftung vorgeben. Jedoch muss eine Entscheidung für eine Stiftung wohlüberlegt sein. Schließlich entledigt sich der Stifter seines Vermögens ohne zeitliche Begrenzung und dieses braucht mithin eine gewisse Stiftungsreife. Zudem gilt es, ein Vehikel auszugestalten, dass neben den individuellen Anforderungen des Stifters auch den Anforderungen künftiger Generationen gerecht werden kann. Die Wahl einer ausländischen Stiftung scheint hier oft mehr Flexibilität zu bieten. Das ausländische Stiftungsrecht wird dabei jedoch von deutschen stiftungssteuerlichen Vorschriften flankiert, welche die vermeintliche Flexibilität der ausländischen Familienstiftung wieder reduzieren. Dieser Aufsatz befasst sich zunächst mit einem Vergleich von Stiftungsstrukturen im DACHLI-Raum und stellt die Rahmenbedingungen für Familienstiftungen in aller Kürze vor. Anschließend werden die steuerlichen Aspekte der Ausstattung der infrage stehenden Familienstiftungen vorgestellt.
Das europäische Ausland bietet mitunter interessante Rahmenbedingungen für Stifter. Diese werden jedoch durch deutsche steuerliche Vorschriften flankiert, welche die Anreize für ausländische Familienstiftungen reduzieren.
Die Ausstattung einer ausländischen Familienstiftung zieht neben erbschaftsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Konsequenzen auch immer mögliche Entstrickungs- und Wegzugsrisiken nach sich, die in der Nachfolgeplanung zu beachten sind. Gleichzeitig bietet sich bei geglückter Ausstattung der Familienstiftung die Option internationaler Mobilität.
Der informierte Stifter wird bei der Wahl einer Auslandsstiftung eine gewisse Stiftungsdisziplin mitbringen müssen, um sicherzustellen, dass das Vermögen tatsächlich aus dem Ausland verwaltet wird. Außerdem wird sich der Stifter rechtlich und tatsächlich seines Vermögens entledigen müssen.S. 279