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EuG Urteil v. - T-598/21

Gesetze: DVO (EU) 2021/1029, VO (EU) 2015/478 Art. 19 Abs. 2 Buchst. a, VO (EU) 2015/478 Art. 19 Abs. 2 Buchst. b

Schutzmaßnahmen – Markt für Stahlerzeugnisse – Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse – Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029 – Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Klagebefugnis – Zulässigkeit – Verlängerung einer Schutzmaßnahme – Notwendigkeit – Gefahr einer bedeutenden Schädigung – Anpassungsmaßnahmen – Interesse der Union – Offensichtlicher Beurteilungsfehler

Leitsatz

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die European Association of Non‑Integrated Metal Importers & distributors (Euranimi) trägt die Kosten.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:T:2023:606

Fundstelle(n):
UAAAJ-89761

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