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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 20 AY 18/19

Die Beteiligten streiten über eine Erstattung von Kosten für die stationäre Behandlung von Frau K. (im Folgenden: Patientin) durch die Klägerin. Insbesondere geht es darum, ob die Klägerin als Nothelferin i.im H.v. § 6a AsylbLG tätig wurde, und ob nach dem Tod der Patientin deren eigene Ansprüche nach dem AsylbLG in entsprechender Anwendung von § 19 Abs. 6 SGB XII auf die Klägerin übergegangen sind.

Fundstelle(n):
XAAAJ-89679

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