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Zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Einkünften einer ausländischen Zahlungsabwicklungsgesellschaft
Das FG Düsseldorf hatte sich in einer Entscheidung v. (1 K 2666/19 F, NWB EAAAJ-80498, rkr.) mit der Frage zu befassen, ob die Einkünfte einer Schweizer Zahlungsabwicklungsgesellschaft der Hinzurechnungsbesteuerung unterlagen. Das Finanzgericht kommt in dem zu den Jahren 2009–2011 ergangenen Urteil zu Auslegungen der außensteuerlichen Regelungen für Dienstleistungen und für Geschäfte von Kreditinstituten sowie zum Führen des Entlastungsbeweises für Auslandsinvestitionen in Drittstaaten im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit, die auch nach der aktuell geltenden Fassung des § 8 AStG für den Rechtsanwender noch instruktiv sind.
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I. Sachverhalt
Der Entscheidung des FG Düsseldorf lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine inländische Kapitalgesellschaft A als Klägerin war alleinige Anteilseignerin einer Schweizer Aktiengesellschaft Z. Die Z trat in den Streitjahren als Zahlungsregulierungs- und Delkrederegesellschaft für den Wareneinkauf des Konzerns auf und erzielte hieraus Einkünfte in der Schweiz. Das Finanzamt beurteilte diese Tätigkeit als passiv i. S. von § 8 Abs. 1 AStG a. F. und stellte die Schweizer Einkünfte der Z für eine Hinzur...