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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Kommission begrüßt Zustimmung des Rates zu Vereinfachungsvorschlag zu Nachhaltigkeit
Die Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Einführung der Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfaltspflicht zu verschieben. Damit soll Unternehmen schnell rechtliche Klarheit gegeben und vermieden werden, dass sie bereits jetzt Aufwand in die Umsetzung investieren müssen, obwohl weitere Vereinfachungen geplant sind.
Berichtspflichten auf 2028 verschoben
Die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit für Unternehmen, die unter die entsprechende EU-Richtlinie fallen, werden auf das Jahr 2028 verschoben. Auch die Anforderungen aus der Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der nachhaltigen Entwicklung gelten für die erste betroffene Unternehmensgruppe erst ab 2028. Diese Verschiebung ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets ...