Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behandlung von Fremdwährungsergebnissen
Die aus der Konvertierung von Währungen resultierenden Fremdwährungsergebnisse können steuerlich relevante Vorgänge darstellen. Mit dem Abgeltungsteuererlass v. (- IV C 1 - S 2252/19/10003 :009, NWB TAAAI-62209), wurde die steuerliche Erfassung von Fremdwährungsgeschäften für Steuerpflichtige, die Überschusseinkünfte erzielen, ausgeweitet. Für bilanzierende Steuerpflichtige ergeben sich hiervon unabhängig mittelbare Herausforderungen.
.
I. Gewerbliche Einkünfte
Auf fremde Währung lautende Geldbestände werden zum Euro-Tageskurs angeschafft. Zahlungsausgänge dagegen müssten grds. einzeln bewertet werden. Aufgrund der Komplexität werden häufig in der Handelsbilanz Bewertungsvereinfachungen wie der gleitende gewogene Durchschnitt angewendet, um daraus resultierende Fremdwährungsergebnisse zu ermitteln.
Die handelsrechtlichen Grundsätze gelten auch für die Steuerbilanz (Maßgeblichkeitsprinzip), werden jedoch durch § 5 Abs. 6 EStG begrenzt. § 256a Satz 2 HGB (Durchbrechung von Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip) findet für die Steuerbilanz keine Anwendung. Der gleitende gewogene Durchschnitt kann bei der Bewertung von Fremdwährungskont...