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BFH Urteil v. - VI R 73/83 BStBl 1987 II S. 142

Gesetze: EStG (1971 1977) §§ 8, 19

Leitsatz

Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für Arbeitnehmern gehören, in der Regel zu deren Arbeitslohn (Abgrenzung zum , BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 142
BFHE S. 61 Nr. 148,
CAAAA-98010

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