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BVerfG 26.03.2025 2 BvR 1505/20, Kommentierte Nachricht BBK 8/2025 S. 339

Solidaritätszuschlag | Verfassungsbeschwerde gegen Soli erfolglos

Der Zweite Senat des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom zurückgewiesen.

Hintergrund: Das Verfahren war im Jahr 2020 durch Mitglieder des Vorstands der FDP-Bundestagsfraktion angestrengt worden. Zuvor hatte der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ vom (BGBl 2019 I S. 2115) den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2020 unverändert weitererhoben und ab dem Jahr 2021 die in § 3 SolZG 1995 vorgesehene Freigrenze angehoben, wodurch rund 90 % der Zahler der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag belastet werden sollten.

Sachverhalt: [i]Auslaufen des sog. Solidarpakts II am 31.12.2019 Die Beschwerdeführer verfolgen das politische Ziel der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszus...