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IWB Nr. 8 vom Seite 276

Steuerjahr für Steuerjahr? Ein neues Schweizer Urteil zum Periodenabgrenzungsprinzip

Dr. Simon Renaud und Yunbing Chen

I. Einleitung und Sachverhaltsdarstellung

Ein [i]Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Urteil v. 5.12.2024 - A 2023 1 unter https://verwaltungsgericht.zg.ch/kürzlich ergangenes Schweizer Urteil aus dem Kanton Zug thematisiert die Nutzung von Mehrjahresdaten zur Überprüfung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen.

Die A SA (nachfolgend Steuerpflichtige), die in Zug ansässige Tochter der kanadischen C Inc., ist auf den Handel und die Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Im Prüfungszeitraum 2018 beschränkte sich die Geschäftstätigkeit auf Routinevertriebsaktivitäten; diese waren über die Vorjahre schrittweise reduziert worden. Die Marge der Steuerpflichtigen wurde im Jahr 2018 auf -21,8 % festgelegt, um im Dreijahresschnitt eine Marge von 1,1 % (unterer Quartilswert der fremdüblichen Bandbreite) zu erreichen, da die Margen in den Vorjahren massiv zu hoch waren.

Die Steuerverwaltung korrigierte die Verrechnungspreise und legte eine operative Marge für 2018 von 1,2 % fest, was zu einer Einkünftekorrektur von 8.961.368 CHF führte. Nach dem Einspruch der Steuerpflichtigen reduzierte das Verwaltungsgericht die Einkünftekorrektur auf 8.922.473 CHF mit einer Marge von 1,1 %.

II. Argumentation der Steuerpflichtigen: Nutzung von Mehrja...