Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | Fristenkontrolle: Erfordernis genauer Angaben zur Gewährung der Wiedereinsetzung (BRAK)
Die BRAK macht auf einen Beschluss
des BGH aufmerksam, wonach für die Wiedereinsetzung einer Partei das
Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist
zweifelsfrei ausgeschlossen sein muss. Die Aussage, es werde
„kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reicht nicht
aus, um eine korrekte Fristenkontrolle darzulegen ().
Sachverhalt: Nachdem sie die Berufungsbegründungsfrist versäumt hatte, begehrte eine Anwältin für ihre Mandantin Wiedereinsetzung. Die Begründung: Die „bis dahin stets zuverlässige Kanzleiangestellte“ habe die Frist versehentlich als erledigt vermerkt, obwohl die Berufungsbegründung nicht der zuständigen Rechtsanwältin zur abschließenden Prüfung vorgelegt und versendet worden sei...