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NWB BB 5/2025 S. 137

Fördermittel: Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verlängert

Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) werden auch dann noch gefördert, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Der Bundesrat hat die Änderung des KWK-Gesetzes gebilligt. Damit wird die Geltungsdauer für die Förderung bis Ende 2030 verlängert. Moderne KWK sollen einen Beitrag zur Stromversorgung leisten, wenn es z. B. wenig Sonne gibt und Windstille herrscht und diese Träger ausfallen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/r2487.

Literatur-Tipp

Voigtmann, Energieeffizienz in Unternehmen verbessern – Wie Unternehmen durch geförderte Maßnahmen nachhaltig sparen, NWB-BB 9/2024 S. 267, NWB QAAAJ-73408