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NWB BB 5/2025 S. 138

Auskunfteien: Bonitätswerte müssen erläutert werden

Verbraucher haben das Recht zu erfahren, wie ihre Kreditwürdigkeit berechnet wird. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Der Bonitätswert wird von Auskunfteien wie der Schufa ermittelt und soll Banken und anderen Vertragspartnern helfen, die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden einzuschätzen. Diese müssten nachvollziehen können, welche ihrer Daten in dem automatisierten Verfahren verwendet werden. Eine bloße Übermittlung eines Algorithmus genüge nicht, so der EuGH. Es könne aber ausreichen, mitzuteilen, in welchem Maß andere Daten zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Das Urteil sollte auch für Unternehmer und Selbständige analog gelten. Betroffene sollten bei Unklarheiten gezielt nachfragen und Auskunft verlangen. Weitere Informationen finden Sie ...