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NWB BB 5/2025 S. 138

Personalinformation: Übersicht aushangpflichtiger Gesetze

Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte Gesetze und Verordnungen im Betrieb auszuhängen, damit sich Beschäftigte leicht informieren können, z. B. aus dem Arbeitsrecht, dem Heimarbeits- oder dem Bundesurlaubsgesetz. Wichtig ist immer, dass der Aushang aktuell gehalten wird, er also z. B. jährlich geprüft wird. Die Aushangpflicht gilt für Unternehmen aller Branchen und Größen, also auch für Kleinstbetriebe. Einen Überblick über aushangpflichtige Gesetze bieten die Kammern unter https://go.nwb.de/24hxn.