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Übertragung stiller Reserven auf ein Reinvestitionsobjekt
Fallbeispiel
Die GmbH hat ein vor acht Jahren für 200.000 € erworbenes unbebautes Grundstück am für 500.000 € gegen Banküberweisung veräußert. Im September 2024 erwirbt sie per Banküberweisung ein bebautes Grundstück für 600.000 € (Anteil des Grund und Bodens: 20 %; das Gebäude wurde 1975 erbaut und hat zum Zeitpunkt des Kaufs eine Restnutzungsdauer von 20 Jahren). Nutzen und Lasten an dem bebauten Grundstück gehen am auf die GmbH über. In den Folgejahren sind von der GmbH keine weiteren Investitionen geplant.
Einführung
Wird ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu einem über dem Buchwert liegenden Preis veräußert, muss der Gewinn i. d. R. im Veräußerungsjahr versteuert werden. Der Gewinn aus der Veräußerung von Grund und Boden sowie von Gebäuden kann steuerneutral behandelt und damit die Versteuerung zeitlich in die Zukunft verlagert werden, wenn innerhalb eines Zeitraums von vier bis sechs Jahren ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird.
Der Veräußerungsgewinn wird wie folgt berechnet: Veräußerungspreis - Veräußerungskosten (z. B. Notarkosten, Maklerprovision) - Buchwert im Zeitpunkt der Veräußerung.
Der Buchwert ist nach den Bew...