Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 16.01.2025 IV R 28/23, StuB 8/2025 S. 313

Zur Auswirkung der Hinzurechnung gem. § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG und zum Begriff des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG

(1) Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten i. S. des § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG einzubeziehen. (2) Ein Kapitalkonto i. S. des § 15a EStG liegt i. d. R. vor, wenn auf dem Konto auch Verluste verbucht werden, die auf diese Weise stehen gebliebene Gewinne aufzehren können (Bestätigung der Rechtsprechung). Kann der Kommanditist frei über das auf dem für ihn geführten Gesellschafterkonto bestehende Guthaben verfügen, spricht dies gegen die Einordnung des Kontos als Kapitalkonto i. S. des § 15a EStG (Bezug: § 7g Abs. 1, Abs. 2, § 15a Abs. 1, Abs. 4 EStG).

Praxishinweise

(1) Das Kapitalkonto eines Kommanditisten kann sich aus mehreren Konten mit verschiedenen Bezeichnungen zusammensetzen. Führ...