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Ewald Ickstadt

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

13. Aufl. 2025

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01004-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-10943-5

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (13. Auflage)

V

1 VDuG

→ Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

2 ver.di

→ Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

3 Verbandskörperschaft

ist eine → Körperschaft des öffentlichen Rechts, bei der die Mitglieder → juristische Personen sind, die sich zum Erreichen eines öffentlichen Zweckes zusammengeschlossen haben, z. B. kommunale Zweckverbände, Umlandverbände.

4 Verbraucher

ist nach der Legaldefinition des § 13 BGB jede → natürliche Person, die ein → Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

5 Verbraucherpreisindex

dient insbesondere zur Messung der Geldwertstabilität. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex wird monatlich vom → Statistischen Bundesamt durch einen sogenannten Warenkorb bemessen, der rund 700 Güterarten umfasst und sämtliche von privaten Haushalten in Deutschland gekauften Waren und Dienstleistungen repräsentiert.

6 Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

regelt zwei Verbandsklagearten: Die bisher in der → Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen Vorschriften der → Musterfeststellungsklage und die neue → Abhilfeklage. Die erhoffte Wirkung mit dem → Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG) ist, dass die Justiz in großem Um...

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