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BFH Urteil v. - VI R 47/81 BStBl 1987 II S. 202

Gesetze: EStG (1975) § 46 Abs. 6

Leitsatz

Die Zuständigkeitsregelung in § 46 Abs. 6 EStG gilt für alle Fälle, in denen nach § 46 Abs. 1 und 2 EStG Veranlagungen durchzuführen sind (Abweichung vom , BStBl I 1981, 488).

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Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 202
BFHE S. 423 Nr. 147,
XAAAA-97994

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