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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 16 | Umsatzsteuer: Flugunterricht ist grundsätzlich nicht steuerfrei

Flugunterricht, der dazu dient, eine Privatpilotenlizenz für Hobbyflieger (private pilot licence) zu erlangen, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht von der Umsatzsteuer befreit. Im Streitfall freute sich ein Luftsportverein darüber, weil er die Vorsteuer aus dem Kauf eines Flugzeugs geltend machen konnte. Steuerfrei kann der Unterricht hingegen sein, soweit Kenntnisse vermittelt werden, um die Verkehrspilotenlizenz (airline transport pilot licence) zu erwerben.

Wir kommen damit zur Umsatzsteuer. Die Neuregelung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen ab 2025 durch das Jahressteuergesetz 2024 hat für eine große Verunsicherung bei den Anbietern gesorgt. – Mit dem Thema werden wir uns demnächst sicherlich ausführlicher beschäftigen, wenn sich der Nebel gelichtet hat. Wir warten jetzt erst einmal die Kommentierungen zum endgültigen Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums ab. Heute möchten wir Ihnen erst einmal ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zum alten Recht vorstellen.

Ganz auf der Linie seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden: Flugunterricht, der dazu dient, eine Priv...