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Track 09-10 | Kfz-Steuer: Keine Befreiung für landwirtschaftliche Kfz bei Fahrten zur gewerblichen Biogasanlage
Die einkommensteuerlichen Fiktionen des § 15 Abs. 3 EStG für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs einer Personengesellschaft bei einer Seitwärts-Abfärbung oder einer gewerblichen Prägung sind für die verwendungsbezogene kfz-steuerliche Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge nicht von Bedeutung. Allerdings setzt die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 7 Buchst. a und c KraftStG voraus, dass die Fahrzeuge ausschließlich für den landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden.
Die erste Entscheidung, die auf der diesjährigen Pressekonferenz des Bundesfinanzhofs besprochen wurde, ist – wie gesagt – zur Kfz-Steuer ergangen. Für diese Steuerart ist der IV. Senat des BFH zuständig. Vorsitzende Richterin ist seit etwas mehr als drei Jahren Dr. Ulrike Banniza. Sie stellte in München ein aktuelles Urteil vor – zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Nach dieser Vorschrift sind unter anderem Anhänger von der Steuer befreit, solange diese ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden. Oder sie für Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe verwendet werden, sofern diese Beförderungen in einem land- oder forstwir...