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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 03 | Virtuelle Währungen: Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte

Die Finanzverwaltung hat Vorgaben zu den ertragsteuerlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Bitcoins und anderen Kryptowerten erarbeitet. Damit erhalten die Steuerpflichtigen – so das Bundesfinanzministerium – eine Hilfestellung bei der Dokumentation und Erklärung ihrer Einkünfte und die Finanzämter Hinweise zur Prüfung und Veranlagung entsprechender Steuererklärungen. Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Sachverhalte wird eine rechtsunverbindliche Übersetzung bereitgestellt.

Das Bundesfinanzministerium hat mit den Bundesländern Vorgaben zu den ertragsteuerlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Bitcoins und anderen Kryptowerten erarbeitet. Damit erhalten die Steuerpflichtigen – so das Bundesfinanzministerium – eine Hilfestellung bei der Dokumentation und Erklärung ihrer Einkünfte und die Finanzämter Hinweise zur Prüfung und zur Veranlagung entsprechender Steuererklärungen.

Das BMF-Schreiben trägt die Überschrift: „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte”. Es ersetzt die bisherige Anweisung aus Mai 2022 . Damals hieß es noch „virtuelle Währungen und sonstige Token”. Jetzt w...