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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 18 | Finanzgerichtsprozess: Kläger müssen über Auskünfte des beklagten Finanzamts informiert werden

Holt ein Finanzgericht zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung eine Auskunft bei dem beklagten Finanzamt ein und verwertet es eine darin mitgeteilte Tatsache im Urteil, ohne dass sich der Kläger dazu äußern konnte, verletzt es nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs dessen Anspruch auf rechtliches Gehör, der durch das Grundgesetz garantiert ist. Dies stellt einen absoluten Revisionsgrund dar.

Auch zum Verfahrensrecht haben wir eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofs ausgewählt.

Es geht konkret um eine Regelung in der Finanzgerichtsordnung. Ein Urteil darf danach nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten. Es handelt sich dabei um eine Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Eine Verletzung dieses Anspruchs, der durch das Grundgesetz garantiert ist, stellt einen absoluten Revisionsgrund dar.

Lässt ein Finanzgericht keine Revision zu, kommt es häufig vor, dass die unterlegenen Kläger einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör monieren. Erfolg haben Sie damit vor dem Bundesfinanzhof aber nur selten. Es lohnt sich daher der Blick auf den Fall, bei dem es aktuell dem Kläger gelang, das höchste ...