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Quo vadis, nichtsteuerbarer Schadensersatz? Vorzeitige Kündigung eines Werkvertrags durch den Werkbesteller
Praxisfolgen des „RHTB“
Einmal mehr heißt es: Adieu, nichtsteuerbarer Schadensersatz! Der EuGH führte jüngst seine sehr weite Auslegungspraxis hinsichtlich des umsatzsteuerlichen Entgeltbegriffs mit Urteil vom - C-622/23 „RHTB“ erneut fort. Weshalb das Urteil nur bedingt überzeugen kann und welche Auswirkungen sich hierdurch künftig für die deutsche Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis bezüglich der Behandlung von Vergütungsansprüchen nach Werkvertragskündigungen ergeben, wird im Folgenden skizziert.
Der EuGH höhlt den Anwendungsbereich des nichtsteuerbaren Schadensersatzes zu Lasten eines weiten Entgeltbegriffs mehr und mehr aus.
Aufgrund der jüngsten EuGH-Entscheidung dürfte das nationale Verständnis in der Zivil- und Finanzgerichtsbarkeit zur nur teilweisen Umsatzsteuerbarkeit des Zahlungsanspruchs des Werkunternehmers nach Kündigung des Werkbestellers überholt sein.
Es ist davon auszugehen, dass eine Rechtsprechungsänderung erfolgen wird und auch die Finanzverwaltung an der Auffassung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht länger festhalten können wird, wenn sie unionsrechtskonform handeln möchte. Bis dahin bestehen für Werkunternehmer und Werkbesteller rechtliche Unsicherheiten.
I. Einführung
[i]Küffner/Zugmaier, Umsatzsteuer Kommentar, 2025, NWB BAAAB-75391 Lieferungen und sonstige Leistungen unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG der Umsatzbesteuerung, wenn diese
von einem Unternehmer,
im Rahmen seines Unternehmens,
im Inland und
gegen Entgelt
erbracht werden.