Verfahrensrecht | Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen
Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelösten Anstieg der Marktzinsen
(BFH)
Aufgrund des deutlichen und
nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die
Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, bestehen jedenfalls seit März 2022
keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen
Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Wird eine
Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden
angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten
rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten
durch 50 € teilbaren Betrag (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO).
Sachverhalt: Die
Antragstellerin war an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Das
Finanzamt (FA) ...
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