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Sportwettensteuer | Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Erhebung einer Sportwettensteuer (BVerfG)
Das BVerfG hat zwei
Verfassungsbeschwerden von Online-Sportwettenveranstalterinnen nicht zur
Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die
Erhebung einer Sportwettensteuer in Höhe von 5 % der Wetteinsätze auf Grundlage
von § 17 Abs. 2 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) in der vom
bis zum geltenden Fassung für Anmeldungszeiträume im Jahr 2012
richten, sind unzulässig (BVerfG, Beschlüsse v. – 1 BvR 2253/23
und 1 BvR 115/24; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerinnen – Kapitalgesellschaften nach maltesischem Recht mit Sitz in Malta – veranstalteten während der Anmeldungszeiträume Online-Sportwetten. Während die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 2253/23 (Beschwerdeführerin I) an den von ihr veranstalteten Wetten selbst unmittelbar ...