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BFH Urteil v. - III R 66/85 BStBl 1986 II S. 916

Gesetze: InvZulG (1982) § 4 b Abs. 2

Leitsatz

Ein Wirtschaftsgut verbleibt auch dann noch im Betrieb (in der Betriebstätte) des Investors, wenn dieser es kurzfristig, d. h. für nicht länger als drei Monate, an einen anderen vermietet.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 916
BFHE S. 193 Nr. 147,
KAAAA-97968

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