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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 9 K 677/21 E

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Hinzuschätzung: Zufluss bei den Gesellschaftern – Beteiligungsquote als Maßstab – Aufteilung bei Geschäftsführungszuständigkeit für unterschiedliche Betriebsstätten

Leitsatz

  1. Ist der Verbleib aufgrund einer Nachkalkulation hinzu zu schätzender Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft nicht aufklärbar, sind sie im Zweifel als entsprechend ihrer Beteiligungsquote an die Gesellschafter zugeflossene vGA zu beurteilen (vgl. , BFH/NV 2018).

  2. Eine abweichende Aufteilung nach dem Maßstab der auf unterschiedliche Betriebsstätten entfallenden Mehreinnahmen kann geboten sein, wenn die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH jeweils eine Betriebsstätte des Unternehmens verantwortlich und selbständig leiten und damit allein direkten Zugriff auf deren Einnahmen haben.

Fundstelle(n):
QAAAJ-89142

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