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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 7 K 1591/24 K,G

Gesetze: GKG § 52 Abs. 2

Auffangstreitwert bei isolierter Anfechtung einer Einspruchsentscheidung – Wiederholender Einspruch gegen Änderungsbescheid –Verfahrensrechtliche Befugnis zum Erlass der Einspruchsentscheidung als Streitgegenstand

Leitsatz

Ist Gegenstand der isolierten Anfechtung einer Einspruchsentscheidung nicht die Änderung der Steuerfestsetzung, sondern allein die verfahrensrechtliche Befugnis zum Erlass dieser Einspruchsentscheidung (nach wiederholendem Einspruch gegen Bescheidänderungen im Rahmen eines ruhenden Einspruchsverfahrens), ist der Streitwert mit dem Auffangwert von 5.000 EUR festzusetzen.

Fundstelle(n):
WAAAJ-89140

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