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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 2292/22 G

Gesetze: AO § 171 Abs. 4 Satz 1; AO § 171 Abs. 4 Satz 2

Festsetzungsfrist; Ablaufhemmung durch Außenprüfung – Unterbrechung unmittelbar nach Beginn – Qualifizierte Prüfungshandlungen – Einlesen und Aufbereiten der Buchführungsdaten mittels IDEA

Leitsatz

  1. Eine zum rückwirkenden Wegfall der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist führende Unterbrechung der Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn liegt nicht vor, wenn die Prüfungshandlungen erste verwertbare Ergebnisse gezeitigt haben, an die bei der Wiederaufnahme der Prüfung angeknüpft werden kann. (sog. qualifizierte Prüfungshandlungen).

  2. Das Einlesen und Aufbereiten der Buchführungsdaten mittels der Software IDEA und die damit automatisch vorgenommene Plausibilitätskontrolle, erfüllt auch ohne weitere inhaltliche oder fachliche Prüfungen die Anforderungen an eine qualifizierte Prüfungshandlung.

  3. Eine erst nach der Vornahme qualifizierter Prüfungshandlungen eingetretene Unterbrechung der Außenprüfung lässt die Ablaufhemmung nicht entfallen, da sie nicht unmittelbar nach dem Beginn erfolgt.

Fundstelle(n):
GStB 2025 S. 113 Nr. 4
GStB 2025 S. 114 Nr. 4
PAAAJ-89138

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