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BFH Urteil v. - IX R 69/81 BStBl 1986 II S. 792

Gesetze: AO § 215 Abs. 2 Nr. 4AO § 216 Abs. 1 Nr. 2BGB § 705EStG § 12 Nr. 2EStG § 21 Abs. 1

Leitsatz

Vereinbaren Eltern mit ihren Kindern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur gemeinschaftlichen Verwaltung des - bisher den Eltern gehörenden und von diesen genutzten - Grundvermögens der Familie, so setzt die Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an die Gesellschafter voraus, daß sie in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit den Tatbestand dieser Einkunftsart verwirklicht haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 792
BFHE S. 134 Nr. 147,
CAAAA-97962

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