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So teuer kann ein Datenschutzverstoß für ein Unternehmen werden
Ein Update höchstrichterlicher Rechtsprechung zu datenschutzrechtlichen Schadensersatz- und anderen Ansprüchen
Das Datenschutzrecht entwickelt sich durch höchstrichterliche Entscheidungen weiter. Der BGH hat vor allen Dingen zum datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch klarere Merkmale zur Bemessung des immateriellen Schadens definiert und den datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Löschungsanspruch weiter konkretisiert. Der BFH befasst sich immer häufiger mit datenschutzrechtlichen Fragen, u. a. mit der Frage, ob dem Finanzamt die Vorlage von Mietverträgen aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken verwehrt werden kann.
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I. Datenschutzrechtlicher Schadensersatzanspruch
1. Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs
[i]Eine rechtswidrige Handlung kann materielle und/ oder immaterielle Schäden hervorrufenNach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht sich der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche (also im Regelfall der Inhaber des Unternehmens, welches personenbezogene Daten verarbeitet) dann schadensersatzpflichtig, wenn er seine Pflichten aus der DSGVO gegenüber den betroffenen Personen verletzt und den betroffenen Personen dadurch ein Schaden entsteht. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts sind sowohl materielle als auch immaterielle Schäden zu ersetzen. Materielle Schäden sind Schäden, die z. B. an Eigentum und Besitz entstehen u...