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So teuer kann ein Datenschutzverstoß für ein Unternehmen werden
Das Datenschutzrecht entwickelt sich durch höchstrichterliche Entscheidungen weiter. Der BGH hat vor allen Dingen zum datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch klarere Merkmale zur Bemessung des immateriellen Schadens definiert und den datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Löschungsanspruch weiter konkretisiert. Auch der BFH befasst sich immer häufiger mit datenschutzrechtlichen Fragen.
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Datenschutzrechtlicher Schadensersatzanspruch
[i]Bereits ein kurzzeitiger Kontrollverlust kann einen immateriellen Schaden darstellenDer BGH setzt die abstrakten Ergebnisse/Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, die dieser zum Anspruch auf Schadensersatz nach einer Datenschutzverletzung entwickelt hat, in praktikable Entscheidungen um. So reicht der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Hinzutreten muss ein hierdurch verursachter Schaden. Bereits der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten kann einen immateriellen Schaden darstellen.
[i]Kontrollverlust durch sog. Scraping ist 100 € „wert“Der BGH hält im Fall eines sog. Scrapings auf der Internetplattform Facebook für die Kompensation des dort eingetretenen Kontrollverlusts über die personenbezogenen Daten des klagenden Nutzers eine...