Last Minute für Steuerfachangestellte
1. Aufl. 2025
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B. Prüfungsteil Rechnungswesen
Der Prüfungsteil Rechnungswesen umfasst im Wesentlichen Aufgaben zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Durchführung von laufenden Buchungen bzw. Jahresabschlussbuchungen sowie Sonderaufgaben. Dementsprechend ist der Abschnitt „Prüfungsteil Rechnungswesen“ aufgebaut:
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Grundlagen der Buchführung für Industrie- und Handelsbetriebe
Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht inkl. betriebswirtschaftliche Auswertungen
Viele Ausführungen zu diesem Prüfungsteil betreffen mehrere Abschnitte. So entfallen bspw. die Ausführungen zu Anschaffungskosten oder Abschreibungen auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und auf die Bilanzierer. Die Bildung oder Auflösung von Rückstellungen oder die Bewertung von Forderungen, um Beispiele zu nennen, haben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nichts zu suchen.
Das Rechnungswesen kann man nicht auswendig lernen. Es ist wichtig, die Grundprinzipien zu verstehen. Also üben, üben und nochmals üben! Deshalb endet dieser Abschnitt mit einem Übungsteil zur Überprüfung des Erlernten.
1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)
1.1 Einführung
Im EStG sind verschiedene Möglichkeiten zur Gewinnermittlung geregelt. So sieht § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG den Betriebsver...