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BFH Urteil v. - III R 179/82 BStBl 1986 II S. 669

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2HGB § 87a

Leitsatz

Ein Unternehmer, der mit seinen Handelsvertretern vereinbart hat, daß deren Provisionsanspruch rechtlich bereits mit der Beendigung der Vermittlungstätigkeit oder dem Abschluß des Geschäfts entstehen soll, kann auch vor Ausführung des Geschäfts geleistete Provisionszahlungen als Betriebsausgaben abziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 669
BFHE S. 541 Nr. 146,
OAAAA-97945

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