Außenhandel
17. Aufl. 2025
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B. Erscheinungsformen des Außenhandels
1. Grundformen
1.1 Direkter und indirekter Außenhandel
Export ist die grenzüberschreitende Bereitstellung von wirtschaftlichen Leistungen, vorrangig von Waren, an das Ausland.
Import ist der grenzüberschreitende Bezug von wirtschaftlichen Leistungen, vorrangig von Waren, aus dem Ausland.
Sowohl beim Export als auch beim Import von Waren kann die Distribution unmittelbar zwischen einem Hersteller im Exportland und einem Abnehmer im Importland (direkter Export/Import) oder über ein oder mehrere spezielle Außenhandelsunternehmen als Zwischenhändler im Exportland (indirekter Export) oder im Importland (indirekter Import) erfolgen. Entscheidend für die Abgrenzung ist nach allgemeiner Auffassung dabei, dass beim direkten Export/Import der inländische Zwischenhändler umgangen wird. Ob dabei Distributionsorgane im Ausland eingeschaltet werden, ist unmaßgeblich.
Der Direktexporteur liefert also beispielsweise unmittelbar an einen ausländischen Groß- und Außenhändler, an eine eigene Auslandsniederlassung, an einen Einzelhändler im Ausland oder sogar an den Endabnehmer. Er kann sich zur Verbesseru...