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Einkommensteuer | Zur Auswirkung der Hinzurechnung gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG (BFH)
Die außerbilanzielle Hinzurechnung
nach
§ 7g Abs. 2
Satz 1 EStG lässt das steuerliche Kapitalkonto des
Kommanditisten im Sinne des
§ 15a EStG
unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes
gemäß
§ 15a EStG
einzubeziehen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG ist der nach Absatz 1 der Vorschrift nicht ausgleichs- oder abzugsfähige Verlust eines Kommanditisten, vermindert um die nach Absatz 2 abzuziehenden und vermehrt um die nach Absatz 3 hinzuzurechnenden Beträge (verrechenbarer Verlust), jährlich gesondert festzustellen. Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein...