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Steuern mobil Nr. 4 vom 01.04.2025

Im Bau befindliche Gebäude trotz Vermietungsabsicht kein Verwaltungsvermögen

Grundstücke mit zum Stichtag im Bau befindlichen Gebäuden stellen nach einem erfreulichen Urteil des FG Münster trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar. Es sei auf die tatsächliche Nutzungsüberlassung abzustellen. Eine zulasten des Steuerpflichtigen wirkende analoge Anwendung der Regelung, die zu einer Erweiterung des abschließenden Katalogs des Verwaltungsvermögens führen würde, sei unzulässig.

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Ein spannendes anhängiges Revisionsverfahren haben wir zur Schenkungsteuer entdeckt. Genau genommen sind es sogar zwei. Das FG Münster hat nämlich in zwei gleich lautenden Urteilen zu Gunsten der Steuerzahler entschieden: Grundstücke mit im Bau befindlichen Gebäuden stellen auch dann kein Verwaltungsvermögen dar, wenn sie nach der Übertragung fertiggestellt und vermietet werden.

Die Kläger der beiden Verfahren sind Brüder, die von ihrem Vater die Anteile an einer GmbH & Co. KG jeweils zur Hälfte geschenkt bekommen haben. Die Gesellschaft war Eigen...