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BFH Urteil v. - II R 37/84 BStBl 1986 II S. 613

Gesetze: ErbStG (1974) § 15 Abs. 1 Steuerklasse III Nr. 4

Leitsatz

Abkömmling von Geschwistern des Erblassers i.S. des § 15 Abs. 1 ErbStG (1974) - Steuerklasse III Nr. 4 (jetzt Nr. 3) - ist ein Adoptivkind auch dann, wenn sich die Wirkung der Adoption nicht auf Verwandte des Annehmenden erstrecken und das Adoptivkind mit dem Erblasser selbst daher nicht verwandt ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 613
BFHE S. 471 Nr. 146,
LAAAA-97933

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