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DBA | Carried Interest von vermögensverwaltenden US-Gesellschaften fällt nicht unter Art. 7 DBA-USA (FG)
Das FG Schleswig-Holstein hat
entschieden, dass der zusätzliche Gewinnanteil, den eine in Deutschland
unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person als Vergütung von einer
vermögensverwaltend tätigen US-amerikanischen Personengesellschaft, an der die
Person unmittelbar beteiligt ist, erzielt und bei dem es sich um Einkünfte aus
selbständiger Arbeit nach
§ 18 Abs.
1 Nr. 4 EStG handelt, keine "gewerblichen Gewinne" i.S.
von
Art. 7 Abs. 1, Abs.
7 DBA-USA darstellen (; Revision
zugelassen).
Sachverhalt: Streitig ist die abkommensrechtliche Qualifikation des Zusätzlichen Gewinnanteils (sog. Carried Interest), den ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter (= Beigeladener) von einer nach dem Recht des US-Bundestaates Delaware errichteten Limited Liability Co...