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BFH Urteil v. - VI R 4/83 BStBl 1986 II S. 541

Gesetze: AO (1977) §§ 129, 173 Abs. 1 Nr. 2BerlinFG §§ 21, 23, 25

Leitsatz

1. Zur Berechnung der Berlinpräferenz nach § 21 BerlinFG unter Berücksichtigung der Berlinzulage nach § 28 Abs. 1 S. 1 BerlinFG.

2. Zur Berichtigung nach § 129 AO (1977), wenn der Sachbearbeiter des FA eine ihm zugegangene Kontrollmitteilung übersehen hat.

3. Zur Abgrenzung einer Berichtigung nach § 129 AO (1977) von einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (1977).

4. Eine Berichtigung nach § 129 AO (1977) ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Sachbearbeiter des FA bei Überprüfung der Einkommensteuerveranlagung aufgrund einer wegen Erstattung von mehr als 3 000 DM Steuern automatisch ergehenden Hinweismitteilung der Datenverarbeitungsanlage ein Versehen, das bei der Veranlagung unterlaufen ist, nicht bemerkt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 541
BFHE S. 350 Nr. 146,
XAAAA-97916

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