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BFH Urteil v. - III R 179/81 BStBl 1986 II S. 493

Gesetze: BerlinFG § 19 Abs. 1, 2

Leitsatz

Ein Wirtschaftsgut verbleibt nicht mindestens drei Jahre lang in einem Berliner Betrieb (Betriebsstätte), wenn es an das Land Berlin als Hoheitsträger vermietet wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 493
BFHE S. 325 Nr. 146,
SAAAA-97909

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