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BFH Urteil v. - III R 179/81 BStBl 1986 II S. 493

Gesetze: BerlinFG § 19 Abs. 1, 2

Leitsatz

Ein Wirtschaftsgut verbleibt nicht mindestens drei Jahre lang in einem Berliner Betrieb (Betriebsstätte), wenn es an das Land Berlin als Hoheitsträger vermietet wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 493
BFHE S. 325 Nr. 146,
SAAAA-97909

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