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Verbraucherschutz | Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht (BGH)
Ein Verstoß des Betreibers eines
sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer
dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer
personenbezogenen Daten zu unterrichten, begründet wettbewerbsrechtliche
Unterlassungsansprüche und kann von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage
vor den Zivilgerichten verfolgt werden ().
Sachverhalt und Prozessverlauf: Die in Irland ansässige Beklagte betreibt das soziale Netzwerk "Facebook". Auf der Internetplattform dieses Netzwerks befindet sich ein "App-Zentrum", in dem die Beklagte den Nutzern ihrer Plattform kostenlos Online-Spiele anderer Anbieter zugänglich macht. Im November 2012 wurden in diesem App-Zentrum mehrere Spiele angeboten...