Gesetze: DB KraftStÄndG Berlin (1950) § 1 Nr. 1FGO § 65 Abs. 1 S. 1FGO §§ 95, 96 Abs. 1 S. 2FGO § 110 Abs. 1 S. 1FGO § 115 Abs. 1KraftStG (1972) § 1 Abs. 1 Nr. 1KraftStG (1972) § 4 Nr. 1 lit. aStAnpG § 6 Abs. 1, 2StVZO § 27 Abs. 4 S. 1, Abs. 2 Nr. 1StVZO § 23 Abs. 1 S. 4 Nr. 1
Leitsatz
1. Weist das FG eine nicht erhobene klaGE ab, so ist die dadurch begründete Beschwerde des "Klägers" bei der Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren zu berücksichtigen.
2. Das Halten von "Berlin-Anhängern" mit regelmäßigem Standort im übrigen Bundesgebiet begründete in der Zeit vor dem auch unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten keine Kraftfahrzeugsteuerpflicht (Anschluß an BFHE 144, 176).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 571 BFHE S. 279 Nr. 146, EAAAA-97905
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.