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Handelsrecht | Virtuelle Aktienoptionen: Berechnung der Karenzentschädigung (BAG)
In die Berechnung einer
Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach
§§ 74 ff. HGB
fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das
gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis
ausgeübt worden sind ().
Sachverhalt: Der Kläger war ab dem bei der Beklagten mit einem festen Bruttojahresentgelt von 100.000,00 Euro beschäftigt. Zwischen den Parteien war ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot i.S.v. §§ 74 ff. HGB vereinbart. Die Beklagte teilte dem Kläger virtuelle Aktienoptionen zu, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Übertragung von Aktien, sondern auf eine Zahlung in Geld begründeten. Die virtuellen Optionsrechte mussten zunächst durch Arbeitsleistung wäh...